EU AI Act · Art. 50

KI-Transparenz

Transparenzangaben nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Hier steht, wie unser KI-Telefonassistent arbeitet, wer die Kontrolle behält und was mit den Daten passiert.

Anbieter: Emil Oscar Kam-Sing Senkel (Clever Table) · [email protected] · siehe Impressum

1. Sie sprechen mit einer KI

Clever Table beantwortet Anrufe für Restaurants mit einem KI-gestützten Sprachassistenten. Gemäß Art. 50 Abs. 1 KI-VO müssen natürliche Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Deshalb gilt für alle Restaurants auf unserer Plattform verbindlich:

Der Assistent weist zu Beginn des Gesprächs darauf hin, dass es sich um einen KI-Assistenten handelt - und identifiziert sich auf Nachfrage jederzeit eindeutig als KI.

Wer nicht mit einer KI sprechen möchte, sagt einfach „Mitarbeiter" oder „Mensch". Der Assistent leitet das Gespräch dann an eine Person des Restaurants weiter (Live-Weiterleitung oder Rückruf) oder beendet es auf Wunsch. Niemand wird gezwungen, sein Anliegen mit einer KI zu besprechen.

2. Synthetische Stimme

Die Stimme des Assistenten wird künstlich erzeugt (Text-to-Speech). Auf Wunsch des Restaurants kann sie einer echten Stimme nachempfunden sein - etwa der des Inhabers, mit dessen ausdrücklicher Einwilligung. Es handelt sich in jedem Fall um synthetisch erzeugte Audioinhalte im Sinne des Art. 50 Abs. 2 KI-VO; darauf wird durch den Hinweis auf den KI-Einsatz zu Gesprächsbeginn hingewiesen. Wir erzeugen keine Stimmklone von Personen ohne deren nachgewiesene Einwilligung.

3. Was das System tut - und was nicht

Das System tut

  • Anrufe annehmen und natürliche Sprache verstehen (Deutsch, Französisch, Englisch)
  • Verfügbarkeit im Kalender des Restaurants prüfen
  • Reservierungen anlegen, ändern oder stornieren
  • Fragen zu Öffnungszeiten, Anfahrt, Karte und Allergenen beantworten
  • Catering- und Event-Anfragen aufnehmen
  • An einen Menschen weiterleiten, wenn es sinnvoll oder gewünscht ist

Das System tut nicht

  • Keine Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber Anrufern
  • Keine Emotionserkennung und keine biometrische Kategorisierung (Art. 50 Abs. 3 KI-VO)
  • Keine Identifizierung von Personen anhand ihrer Stimme
  • Kein Profiling im Sinne des Art. 4 Nr. 4 DSGVO
  • Keine automatisierte Bonitäts-, Zuverlässigkeits- oder Verhaltensbewertung
  • Keine Weitergabe oder Verkauf von Daten an Werbenetzwerke

Das System ist damit kein Hochrisiko-KI-System im Sinne des Anhangs III der KI-VO. Es unterstützt die Gastronomie bei der Terminvereinbarung und Auskunft - nicht bei Entscheidungen über den Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Kredit oder öffentlichen Leistungen.

4. Menschliche Aufsicht

Das Restaurant behält jederzeit die volle Kontrolle über den Assistenten und ist verantwortliche Stelle für die Daten seiner Gäste (wir sind insoweit Auftragsverarbeiter, siehe AVV). Konfigurierbar sind unter anderem:

Jeder Anruf wird mit Zusammenfassung protokolliert und ist für das Restaurant einsehbar. Reservierungen können jederzeit manuell korrigiert, ergänzt oder storniert werden.

5. Daten aus Telefonaten

Gesprächs-AudioWird nicht dauerhaft gespeichert. Die Sprache wird ausschließlich flüchtig verarbeitet, um sie in Text umzuwandeln.
Transkript & ZusammenfassungWerden gespeichert, damit das Restaurant nachvollziehen kann, was besprochen wurde - verschlüsselt abgelegt.
AufbewahrungNach der vom Restaurant eingestellten Frist werden Transkripte automatisch geschwärzt bzw. gelöscht (Standard: kurzfristig nach Erledigung der Reservierung).
Verarbeitung durchCartesia (Sprache ↔ Text), xAI (Sprachmodell), Twilio (Telefonie) - Details und Rechtsgrundlagen in der Datenschutzerklärung.
ServerstandortDatenbank und API in Berlin, Deutschland. Drittlandtransfers über EU-Standardvertragsklauseln.

6. Ihre Rechte als Anrufer:in

Anliegen richten Sie an das Restaurant, das Sie angerufen haben (verantwortliche Stelle), oder an uns unter [email protected] - wir leiten weiter und unterstützen das Restaurant bei der Beantwortung.

7. KI-Kompetenz und Verantwortung des Restaurants

Restaurants, die Clever Table einsetzen, sind Betreiber des KI-Systems im Sinne der KI-VO. Wir stellen ihnen die Informationen und Einstellungen bereit, die sie dafür brauchen - insbesondere den Hinweis auf den KI-Einsatz, die Weiterleitung an Menschen und die Kontrolle über Aufbewahrungsfristen. Bei Fragen zur Umsetzung im eigenen Betrieb unterstützen wir gern.

8. Sprach-Demos auf dieser Website

Die Demos auf dieser Website (Test-Anruf im Browser und Stimm-Klon-Demo) sind ebenfalls KI-Systeme. Sie starten nur durch Ihre aktive Handlung, greifen nie unaufgefordert auf Ihr Mikrofon zu, und die Stimm-Klon-Demo verarbeitet biometrische Daten ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung mit sofortiger Löschung. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 5a.

Stand: 29. Juli 2026 · Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO), Transparenzpflichten anwendbar ab 2. August 2026